AFRIKA/SUDAN - Unterzeichnung der konstituierenden Akte einer alternativen sudanesischen Regierung in Nairobi: Krise zwischen Sudan und Kenia

Mittwoch, 19 Februar 2025 kriege   kriegsverbrechen  

Khartum (Fides) - Als Verstoß gegen „das Völkerrecht, die Charta der Vereinten Nationen, die Gründungsakte der Afrikanischen Union und die Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ bezeichnet das Außenministerium der von General Abdel Fattah al Burhan geleiteten sudanesischen Regierung in einer scharfen Note, „die Veranstaltung zur Unterzeichnung eines so genannten ‚politischen Abkommens‘ zwischen der Terrormiliz Dschandschawid, die für die ständigen Völkermorde im Sudan verantwortlich ist, und den ihr angeschlossenen Einzelpersonen und Gruppen“ und beschuldigt die kenianische Regierung die Unterzeichnung ausgerichtet zu haben.
Es handelt sich um die Unterzeichnung der „Politischen Charta für die Regierung des Friedens und der Einheit“ (“Political Charter for the Government of Peace and Unity”) durch die Rapid Support Forces (RSF) unter der Führung von Mohamed Hamdan Dagalo, die sich dabei mit anderen sudanesischen politischen und militärischen Akteuren zusammenschließt. In der Praxis handelt es sich um die Bildung einer parallelen Regierung zu der von General Al Burhan geführten Regierung mit Sitz in Port Sudan. Die Hauptstadt Khartum ist nach wie vor zwischen den beiden Kontrahenten umstritten, auch wenn das Militär der sudanesischen Streitkräfte (SAF) von Al Burhan in den letzten Wochen offenbar einige wichtige strategische Punkte in der Region zurückerobert hat.
„Da das erklärte Ziel dieses Abkommens darin besteht, eine Parallelregierung in einem Teil des sudanesischen Territoriums zu errichten, fördert dieser Schritt die Zerstückelung afrikanischer Staaten, verletzt ihre Souveränität und mischt sich in ihre inneren Angelegenheiten ein“, heißt es in der Mitteilung des sudanesischen Außenministeriums. „Dies ist daher ein klarer Verstoß gegen die UN-Charta, die Gründungsakte der Afrikanischen Union und die etablierten Prinzipien der modernen internationalen Ordnung.“ Unterdessen weckt der Begriff „Dschandschawid“, der in der Verlautbarung benutzt wird, vor allem bei den Menschen in Darfur, der Bastion der RSF, traurige Erinnerungen. Die Dschandschawid waren die mit dem Regime in Khartum verbündeten Milizen, die Anfang der 2000er Jahre die Aufstände in dieser Region im Westsudan blutig niederschlugen. Die RSF sind ihre Weiterentwicklung, die sich im Laufe der Jahre wiederum gegen die reguläre Armee aufgelehnt haben.
Dem Verlautbarung zufolge macht sich Kenia durch die Ausrichtung der Veranstaltung auch mitschuldig an den von der RSF begangenen Verbrechen („Völkermord, ethnisch begründete Massaker an Zivilisten, Angriffe auf Vertriebenenlager und Vergewaltigungen“).
Die Bildung einer alternativen Regierung wird als Versuch des Anführers der RSF, Dagalo, gesehen, internationale Legitimität zu erlangen. Sowohl die sudanesische Armee als auch die RSF sind wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in dem Konflikt begangen wurden, mit internationalen Sanktionen belegt. Die Regierung von Al Burhan genießt jedoch internationale Anerkennung, die Dagalos Truppen nicht haben. Die Entscheidung Nairobis, die Veranstaltung auszurichten, sollte vor dem Hintergrund der erneuerten Beziehungen der sudanesischen Regierung zu Russland und Iran gesehen werden. Russland hatte über das private Militärunternehmen Wagner zunächst die RSF unterstützt und hat nun beschlossen, General Al Burhan zu unterstützen, der im Gegenzug Moskau einen Militärstützpunkt am Roten Meer eingeräumt hat. Der Iran, der bis vor 15 Jahren enge militärische Beziehungen zum Al-Bashir-Regime unterhielt, die von diesem unter dem Druck des Westens und einiger Golfstaaten abgebrochen wurden, sieht nun mit dem Treffen der beiden Außenminister am 17. Februar, bei dem Teheran die Bedeutung der territorialen Integrität des Sudan und die Beendigung der ausländischen Einmischung im Sudan betonte, ein neues Fenster für die Wiederaufnahme der Beziehungen geöffnet.
(L.M.) (Fides 19/2/2025)


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