AFRIKA/SIMBABWE - Justitia-et-Pax: “Die Abschaffung der Todesstrafe möge ein erster Schritt zur Förderung einer Kultur des Lebens in den Gefängnissen sein”

Dienstag, 25 Februar 2025 todesstrafe   ortskirchen   bischöfe  

Harare (Fides) - Mit der Abschaffung der Todesstrafe habe Simbabwe einen grundlegenden Schritt unternommen, um seine Gesetze dem christlichen Grundprinzip „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ (Markus 12,31)“ anzugleichen, so die bischöfliche Kommission für Gerechtigkeit und Frieden in Simbabwe in einem Kommentar zu der Ende 2024 ratifizierten Abschaffung der Todesstrafe.
Am 31. Dezember unterzeichnete Präsident Emmerson Mnangagwa das Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe, das der Senat am 12. Dezember verabschiedet hatte. Die letzte Hinrichtung in Simbabwe fand 2005 statt, während in den simbabwischen Gefängnissen nach Angaben von „Amnesty International“ Ende 2023 noch etwa 60 Menschen in der Todeszelle saßen. Die Strafe für diese Menschen wird nun in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.
„Die Abschaffung der Todesstrafe in Simbabwe ist das Ergebnis der Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen der Kirche, der Regierung und der Zivilgesellschaft“, unterstreicht die Justitia-et-Pax-Kommission in der Mitteilung, die Fides vorliegt.
„Wir erkennen an, dass die Abschaffung der Todesstrafe kein Selbstzweck ist, sondern ein Mittel zum Zweck: die Förderung einer Kultur des Lebens, der Würde und des Respekts für alle Menschen“, heißt es in der Verlautbarung. Dies bedeutet nach Ansicht der Bischofskonferenz aber auch, dass die Lebensbedingungen in den Gefängnissen verbessert werden müssen.
Die bischöfliche Kommission empfiehlt, dass es „eine Zusammenarbeit bei Rehabilitationsprogrammen geben sollte“. „Wir schlagen als Kirche vor“, heißt es dazu in der Erklärung, „dass die Regierung mit Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Kirche zusammenarbeitet, um Rehabilitationsprogramme für die Gefangenen, die ehemaligen Todeskandidaten und die Freigelassenen einzurichten, damit sie sich wieder in die Gesellschaft integrieren können“. Auch die Familien der Opfer müssten gemeinsam unterstützt werden: „Wir empfehlen, dass die Kirche und die Regierung zusammenarbeiten, um auch den Familien der Opfer Unterstützung und Beratungsdienste anzubieten... Dies steht im Einklang mit der Überzeugung, dass wir die Sünde hassen müssen, aber nicht den Sünder“. In diesem Sinne wird auch vorgeschlagen, dass Kirche und Regierung zusammenarbeiten, „um Praktiken der wiederherstellenden Gerechtigkeit zu fördern, die sich auf Heilung und Wiedergutmachung konzentrieren, anstatt auf Strafe und Vergeltung“.
Schließlich müssten außergerichtliche Tötungen verhindert werden, die „in Simbabwe nach wie vor Anlass zu großer Sorge geben“.
(LM.) (Fides 25/2/2025)


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