Catholic University of Malawi
Lilongwe (Fides) - „Dieses Jahr feiert die Kirche ein Jubiläumsjahr mit dem Thema: Pilger der Hoffnung. Könnten wir als Fakultät nicht in unsere Gefängnisse gehen und dabei helfen, diejenigen zu befreien, die nicht dort sein sollten?“, fragte Pfarrer Wilfred Sumani, amtierender Vizekanzler der Katholischen Universität von Malawi, in einer Rede vor Studierenden der juristischen Fakultät, die sich auf den „Moot Court“-Wettbewerb vorbereiten (bei dem Teams von Jurastudenten in einem Schein-Strafprozess gegeneinander antreten).
Pfarrer Sumani forderte die Studierenden auf, sich an der unentgeltlichen Verteidigung von Gefangenen zu beteiligen, die sich eine Rechtsverteidigung nicht leisten können.
Der Anwalt Noel Chalamanda, der den Lehrgang leitet, kündigte an, dass er sich für die sogenannte „Pro-Bono“-Verteidigung von Gefangenen einsetzen werde: „Ich werde zehn Fälle in diesem Wettbewerb übernehmen und die Studenten um Unterstützung bitten“.
In Malawi gibt es mehrere Fälle von Verhaftungen, die auf der Grundlage unzureichender Ermittlungen vorgenommen werden und häufig arme Personen zum Ziel haben. Dies trägt zur Überfüllung der Polizeizellen und Gefängnisse bei.
Trotz gesetzlicher Reformen und des in der Verfassung verankerten Rechts der Armen auf einen Rechtsbeistand ist dieser in der Praxis in Malawi kaum gewährleistet. An einem Rechtsstreit Beteiligte haben neben den Anwaltskosten auch andere logistische Kosten zu tragen. Ein großer Teil der Bevölkerung lebt nach wie vor auf dem Lande. Die Unzugänglichkeit und der Mangel an funktionierenden und effektiven juristischen Einrichtungen in ländlichen Gebieten ist einer der Hauptgründe, warum die Armen Schwierigkeiten haben, Zugang zu den Gerichten zu erhalten. Für die Dorfbewohner kann das nächste Bezirksgericht 25-40 Kilometer entfernt sein. Die meisten Dorfbewohner können sich kein eigenes Fahrzeug leisten, und öffentliche Verkehrsmittel gibt es in ländlichen Gebieten nicht. Die einzigen Möglichkeiten der Fortbewegung, die den Dorfbewohnern zur Verfügung stehen, sind zu Fuß, mit dem Fahrrad oder per Anhalter zum Gericht zu gelangen. Außerdem ist es notwendig, einige Tage vor Beginn der Verhandlung im Gerichtsgebäude vorstellig zu werden, wodurch Kosten für Verpflegung und Unterkunft anfallen.
Die Regierung stellt nur unzureichende Mittel für den Rechtsbeistand armer Bürger zur Verfügung, so dass er für die meisten Angeklagten praktisch unmöglich ist. Außerdem scheint die Anwaltskammer von Malawi die Praxis der kostenlosen Verteidigung nicht besonders zu unterstützen. Die von der Katholischen Universität von Malawi vorgeschlagen Initiative zum Heiligen Jahr versteht sich daher als Signal, um zu versuchen, diesen Zustand zu ändern.
(L.M.) (Fides 3/4/2025)